BEHANDLUNG
In der Regel dauert ein Ersttermin 1,5 – 2 Stunden. Im Rahmen der ausführlichen Anamnese vertiefe ich mich in Ihre Themen / Beschwerden. Die Anamnese erfasst alle Ergebnisse von Voruntersuchungen, alle Vorerkrankungen, eventuelle Operationen, Medikamente, die Sie einnehmen, Ess- und Trinkgewohnheiten, erfolgte Impfungen, familiäre Vorbelastungen (Erkrankungen), Narben, Zahnstatus etc.
Danach begeben Sie sich auf die Liege und es erfolgt zuerst eine körperliche Untersuchung. Es wird untersucht: Körpertemperatur, Puls, unterschiedliche neurologische Reflexe, Haut, Mundraum mit Zunge, Nägel, Bauch mit den Bauchorganen, Lymphknoten am Hals, Schilddrüse.
Erst nach der körperlichen Untersuchung erfolgt der kinesiologische Muskeltest. Mit dem Muskeltest können Blockade / Ungleichgewicht auf der körperlichen, energetischen, seelischen und mentalen Ebene diagnostiziert werden und mit dem Muskeltest kann in der Regel auch bei dem Ersttermin die Therapie ausgestestet und zusammengestellt werden. Dies kann Orthomolekulare Mittel, wie Vitamine und Spurenelemente, Pflanzliche Mittel, Homöopatische Mittel, Energetische Mittel wie Bach-Blüten, PSE, Spagyrische Mittel usw., bzw. psychokinesiologische Therapiemethoden umfassen. Wenn es notwendig ist, werden weitere Untersuchungen, wie zB. Blutuntersuchung, Stuhl- oder Urin-Untersuchungen veranlasst.
Die Folgetermine dauern in der Regel 1 Stunde. In den meisten Fällen ist eine Überprüfung der Therapie im 4-6 Wochen- Rhythmus sinnvoll. Dies wird mit Ihnen abgesprochen.
Rufen Sie mich an, ich informiere Sie gerne.
Behandlungskosten
Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand und den erbrachten Leistungen.
Die Behandlungskosten sind nach jeder Behandlung vom Patient bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen oder per Überweisung nach Erhalt einer Rechnung.
Krankenversicherung
Ich rechne nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
In der Regeln übernehmen gesetztliche Krankenversicherungen keine Kosten für Behandlungen von Heilpraktikern.
Wenn Sie privat versichert sind oder wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, so werden die Behandlungskosten gegebenenfalls erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenversicherung an.
Wenn Sie Heilpraktiker-Leistungen gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen können, erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).